Am 11. Dezember 2017 erhob die X.__ AG bei der Verwaltungsrekurskommission Rekurs gegen den Einspracheentscheid vom 13. November 2017 betreffend die Kantonssteuern und beantragte dessen Aufhebung. Die Verwaltungsrekurskommission schrieb die Eingabe sowohl als Rekurs betreffend die Kantonssteuern als auch als Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer aufgrund des Rechnungsabschlusses per 30. September 2014 in ihr Geschäftsverzeichnis ein. Am 28. Dezember 2017 zog die X.__ AG die Beschwerde bezüglich der direkten Bundessteuer zurück.