Vorjahrsverlusten, wodurch für die Kantonssteuer und die direkte Bundessteuer wiederum ein steuerbarer Gewinn von CHF 0.00 resultierte. Das steuerbare Eigenkapital für die Kantonssteuer setzte sie mit CHF 0.00 fest. © Kanton St.Gallen 2024 Seite 2/6 Publikationsplattform St.Galler Gerichte