In der Bilanz per 30. September 2014 wies die X.__ AG einen Jahresgewinn von CHF 13'658.10 aus. In der Steuererklärung vom 17. November 2015 verrechnete sie diesen mit den Verlusten aus vorhergehenden Geschäftsjahren von insgesamt CHF 161'344 und deklarierte einen steuerbaren Reingewinn von CHF 0.00 und ein steuerbares Eigenkapital von CHF 0.00. Am 19. Juni 2017 veranlagte das kantonale Steueramt die X.__ AG auf der Basis des Rechnungsabschlusses per 30. September 2014 und rechnete dem ausgewiesenen Gewinn geldwerte Leistungen an A.__ sowie nicht nachgewiesene Fremdleistungen, insgesamt CHF 54'104 hinzu. Den für das Geschäftsjahr erhöhten Reingewinn von CHF 67'762 verrechnete sie mit den