Geldwerte Leistungen der Kapitalgesellschaft werden schliesslich beim Beteiligungsinhaber nicht automatisch aufgerechnet (Verwaltungsgericht, B 2018/159). Auf eine gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde trat das Bundesgericht mit Urteil vom 27. November 2019 nicht ein (2C_991/2019). Entscheid vom 16. Oktober 2019 Besetzung Abteilungspräsident Eugster; Verwaltungsrichterin Bietenharder, Verwaltungsrichter Engeler; Gerichtsschreiber Scherrer Verfahrensbeteiligte X.__ AG, Beschwerdeführerin, gegen Verwaltungsrekurskommission des Kantons St. Gallen, Unterstrasse 28, 9001 St. Gallen,