11), sofern sie aufgrund des Gebrauchs oder wegen des Zeitablaufs einer entsprechenden Wertminderung unterliegen, nicht zutreffend. Bei Liegenschaften des Privatvermögens können weder Abschreibungen noch Wertverminderungen vom Einkommen in Abzug gebracht werden (vgl. zu den Voraussetzungen Art. 10 Abs. 1 lit. a und c StHG). © Kanton St.Gallen 2024 Seite 7/9 Publikationsplattform St.Galler Gerichte