Auf die Erwägungen im angefochtenen Entscheid und die Ausführungen des Beschwerdeführers zur Begründung seiner Anträge sowie die Akten wird, soweit für den Entscheid relevant, in den Erwägungen eingegangen. © Kanton St.Gallen 2024 Seite 3/9 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Darüber zieht das Verwaltungsgericht in Erwägung: