B. Der Steuerpflichtige liess durch seinen Treuhänder am 19. Juli 2017 Rekurs und Beschwerde bei der Verwaltungsrekurskommission St. Gallen gegen die Einspracheentscheide vom 3. Juli 2017 erheben. Der Antrag, die Abschreibungen auf den Liegenschaften im Geschäftsvermögen über CHF 98’400 seien zuzulassen, wurde mit Entscheid vom 29. Mai 2018 (Versand am 30. Mai 2018) bezüglich der Kantonsund Gemeindesteuern 2013 sowie der direkten Bundessteuern 2013 abgewiesen.