A. X.__, Architekt, ist selbständig erwerbend mit der X.__ Liegenschaften, A.__ (act. 9 vi 6-3/11). Zudem ist er Alleinaktionär und einziges Mitglied des Verwaltungsrats der Q.__ AG. In der Steuererklärung 2013 vom 7. April 2014 (act. 9 vi 6-3/1) deklarierte er ein steuerbares Einkommen von CHF 181'326 und ein steuerbares Vermögen von CHF 426'561. Am 16. Mai 2017 wurde er für die Kantons- und Gemeindesteuern 2013 mit einem steuerbaren Einkommen von CHF 287’900 und einem steuerbaren Vermögen von CHF 1'922'000 sowie für die direkte Bundessteuer 2013 mit einem steuerbaren Einkommen von CHF 285’300 veranlagt (act. 9 vi 6-3/7 und 8).