Zudem darf die Korporation ihren Mitgliedern gemäss Art. 45 Abs. 4 EG-ZGB Leistungen zukommen lassen. Ein Anrecht auf eine Fernfahrkarte steht auch Pächtern von landwirtschaftlichem Kulturland (Art. 276a des Bundesgesetzes betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches [Fünfter Teil: Obligationenrecht, SR 220, OR] und Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht [SR 221.213.2, LPG]) zu. Die landwirtschaftliche Pacht unterscheidet sich vom Baurecht (Art. 779 ff. ZGB), indem der Pächter das Grundstück landwirtschaftlich (Art. 4 Abs. 1 LPG) und nicht nur das auf dem Grundstück erstellte Ferienhaus (Art.