4.4.4. Wie bereits ausgeführt haben nach dem Reglement vom 7. April 2017 Korporationsmitglieder und Pächter von landwirtschaftlichem Kulturland Anrecht auf eine Fernfahrkarte. Der Beschwerdeführer verfügt über ein von der X.__-korporation eingeräumtes und im Grundbuch eingetragenes selbständiges und dauerndes Baurecht für ein Ferienhaus bei den Hütten auf dem X.__ (öffentlich beurkundete Personaldienstbarkeit vom 23. Januar 1978). Korporationsmitglieder sind die jeweiligen Grundeigentümer auf dem X.__ (Art. 3 der Statuten). Es liegen demnach unterschiedliche Verhältnisse beim Beschwerdeführer und den Korporationsmitgliedern vor. Zudem darf die Korporation ihren Mitgliedern gemäss Art.