Im Schreiben vom 7. August 2018 wird sodann ausgeführt: "Sobald sich etwas ändert, hört Ihr von uns." Dass mittlerweile für die übrigen Nichtkorporationsmitglieder wieder die frühere Regelung gilt oder die neue Regelung ihnen gegenüber tatsächlich nie umgesetzt wurde, ist nicht auszuschliessen.