Indessen kommt im systematischen Zusammenhang – erstes Alinea Korporationsmitglieder und Pächter landwirtschaftlichen Kulturlandes, zweites Alinea weitere Personen – doch die Absicht zum Ausdruck, Grundeigentümer im Umgrenzungsplan, welche Korporationsmitglieder sind (Art. 3 der Statuten der Beschwerdegegnerin; act. 8/1, Beilage 1) gleich wie Pächter landwirtschaftlichen Kulturlandes zu behandeln.