Das Schreiben vom 7. August 2018 ist an alle Nichtkorporationsmitglieder und damit auch an Pächter landwirtschaftlichen Kulturlandes gerichtet, welche indessen nach dem neuen Reglement vom 7. April 2017 gleichermassen wie die Korporationsmitglieder Anrecht auf eine Fernfahrkarte haben. Zwar schliesst der Wortlaut des Reglements nicht aus, dass sie hinsichtlich der Zahl der aufladbaren Fahrten unterschiedlich behandelt werden können. Indessen kommt im systematischen Zusammenhang – erstes Alinea