Nichtkorporationsmitglieder zur Bahn durch das Verwaltungsgericht nicht aus. Die Vorinstanz ist – zumal die Beschwerdegegnerin in der Vernehmlassung zum Rekurs vom 15. Dezember 2017 eine "künftige" Gleichbehandlung in Aussicht gestellt, aber nicht belegt hat, zu Recht – auf diese Neuregelung nicht eingegangen. Insoweit ist sie von der Vorinstanz ungeprüft. Indessen rechtfertigt die verfahrensökonomische Behandlung der Streitsache und der Umstand, dass Sachverhalts- und Rechtsfragen, nämlich jene nach der rechtsgleichen Behandlung, zu beurteilen sind, auf eine Rückweisung der Angelegenheit an die Vorinstanz zu verzichten (Cavelti/Vögeli, a.a.O., Rz. 1029).