16.2). Bis zu diesem Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass der Vorstand es entsprechend dem neuen Reglement vom 7. April 2017, welches ihm die Kompetenz zur Abgabe von Fernfahrkarten an Personen einräumt, die weder Korporationsmitglieder noch Pächter von landwirtschaftlichem Kulturland sind (act. 8/1, Beilage 12), den Beschwerdeführer anders als die weiteren Baurechtsnehmer und Mieter behandelt hat.