16.2) Umtrieben – persönliches Vorsprechen – verbunden, das anderen Inhabern von Fernfahrkarten erspart bleibt und das er – soweit sich die abweichende Behandlung sachlich nicht begründen lässt – durchaus als herabsetzend erleben kann. Diese tatsächliche Ungleichheit in der Behandlung hat – trotz der Ankündigung der Beschwerdegegnerin in ihrer Vernehmlassung zum Rekurs vom 15. Dezember 2017 "künftig" alle Nichtkorporationsmitglieder gleich zu behandeln (act. 8/8) – gemäss Mitteilung der Beschwerdegegnerin vom 7. August 2018 an sämtliche Nichtkorporationsmitglieder mit einer Fernfahrkarte zumindest bis 8. August 2018 angehalten (act. 16.2).