4.2. Die Beschwerdegegnerin hat zunächst die Sperrung der Karte des Beschwerdeführers und die damit verbundene Folge, dass der Beschwerdeführer und seine Ehefrau die Bahn nicht mehr selbständig bedienen konnten, mit Sicherheitsüberlegungen begründet (vgl. Klageantwort im Zivilverfahren vom 10. August 2016, act. 8/1, Beilage 9; Stellungnahme im Rekursverfahren vom 15. Dezember 2017, act. 8/8; Beschwerdevernehmlassung vom 17. August 2018, act.