Nachdem seine Fernfahrkarte weiterhin gesperrt blieb, forderte A.__ die Korporation am 25. Januar 2017 erneut auf, die Karte innert 14 Tagen bedingungslos zu entsperren oder sein Begehren mit Begründung und Rechtsmittelbelehrung abzuweisen. Das Departement des Innern hiess am 6. September 2017 die von A.__ am 28. April 2017 gegen die Korporation erhobene Rechtsverweigerungsbeschwerde gut. In der Folge gab die Kommission der Korporation mit Verfügung vom 2. Oktober 2017 dem Begehren von A.__ insoweit statt, als sie seine Karte zur Ladung von 15 Fahrten und entsprechenden Nachladung ab maximal drei Restfahrtguthaben entsperrte. Das Departement des Innern wies den von A.__