C. Im August 2013 meldete die damalige Lebenspartnerin und heutige Ehefrau von A.__, B.__, der Präsidentin der Korporation aus ihrer Sicht bestehende Sicherheitsmängel an der Seilbahn. Wenige Tage später informierte B.__ das Bundesamt für Verkehr. Dieses leitete das Schreiben anfangs Oktober 2013 an das Interkantonale Konkordat für Seilbahnen und Skilifte weiter. In der Folge behob die Korporation die von B.__ genannten Mängel – gerissenes Sicherheitsnetz, zu hohe Tanne – und sperrte – ohne Vorankündigung – die Fernfahrkarte von A.__. Weil sich die Beteiligten über die Aufhebung der Kartensperre nicht einigen konnten, erhob A.__ am 29. Juni 2016 beim Kreisgericht Y.__