B. Die Kommission der Korporation legte am 30. Juni 2005 die Bedingungen für die Abgabe von "Fernfahrkarten" zur – selbständigen – Benützung der Seilbahn auch ausserhalb der Betriebszeiten (vgl. www. … .ch) fest. Die Karten werden nur an "Bewirtschafter (Pächter), Besitzer (Erbgemeinschaften zwei Karten) und Mieter von Objekten" ausgegeben, dürfen nicht ausgeliehen werden und berechtigen ausschliesslich zur eigenen Benutzung. Materialtransporte und Fahrten bei starkem Föhn sind ausgeschlossen. Für Schäden, die durch Verletzung der Sorgfaltspflicht entstehen, haftet jeder persönlich. Der Vorstand hat das Recht, bei fehlbaren Personen die Karte einzuziehen.