zweckentsprechend zu nutzen. Zur Ausübung des Rechtes gehört auch die Beanspruchung der ordentlichen, aus dem Grundbuchplan ersichtlichen Zugangswege. Das Ferienhaus ist von der Bergstation der Seilbahn über Gemeindestrassen 3. Klasse erschlossen. Eine strassenmässige Verbindung des Korporationsgebiets mit dem Tal besteht nicht.