Mit Personaldienstbarkeit vom 23. Januar 1978 räumte die Korporation A.__ ein selbständiges und dauerndes, übertragbares und vererbliches Baurecht für das Ferienhaus Vers.-Nr. 01__ ein. Es beinhaltet für den Berechtigten die Befugnis, das Ferienhaus auf der Baurechtsparzelle Nr. 02__ während der ganzen Dauer des Baurechts als Grundstück zu besitzen, uneingeschränkt zu unterhalten und © Kanton St.Gallen 2024 Seite 2/16 Publikationsplattform St.Galler Gerichte