A. Die X.__-korporation besteht "seit unvordenklicher Zeit" als privatrechtliche Korporation des kantonalen Rechts. Sie dient der Bewirtschaftung und dem Unterhalt der Bergliegenschaften im Korporationsgebiet und der Nutzung und Erhaltung ihres Grundeigentums, insbesondere der – von K.__ (E.__) auf den X.__ führenden – Seilbahn, der korporationseigenen Wege und der Wasserversorgung. Mitglieder der Korporation sind die Eigentümer von Grundstücken im Korporationsgebiet.