Fortan musste er Seilerdienste in Anspruch nehmen. In der Folge entsperrte die Korporation seine Karte wieder, beschränkte aber verfügungsweise die Zahl der aufladbaren Fahrten auf 18. Der Beschwerdeführer macht eine Verletzung des Willkürverbots und des Rechtsgleichheitsgebots geltend. Das Verwaltungsgericht heisst die Beschwerde gut (Verwaltungsgericht, B 2018/139). Entscheid vom 27. August 2019 Besetzung Abteilungspräsident Eugster; Verwaltungsrichterin Reiter, Verwaltungsrichter Zogg; Gerichtsschreiber Scherrer Verfahrensbeteiligte A.__, Beschwerdeführer,