Im fraglichen Bereich sei demzufolge kein Bachlauf mehr vorhanden, sondern einzig noch eine Meteorwasserleitung. Gemäss den Feststellungen des N.__amtes betreffend das Einzugsgebiet des Baches kann sich unter den gegebenen Umständen der Natur nach auch kein neues Gerinne bilden. Die Feststellung steht im Übrigen im Einklang mit der Karte zur Einteilung der Gewässer des Kantons St. Gallen in kantonale Gewässer, Gemeindegewässer und übrige Gewässer gemäss kantonalem Wasserbaugesetz (www.geoportal.ch). Der Augenschein hat zu keinen davon abweichenden Erkenntnissen geführt.