8. Nach Auffassung der Beschwerdeführer handelt es sich bei der südlich der Gebäude entlang der L.__strasse verlaufenden Abwasserleitung (vgl. www.geoportal.ch intern Abwasser Werkplan Gemeinde) gemäss Siegfriedkarte (vgl. act. 16/23, Beilage 36) um den Z.__bach und damit um ein eingedoltes öffentliches Gewässer. Sie diene auch der Hangentwässerung des O.__. Das Bauvorhaben verletze deshalb die Gewässerabstandsvorschriften. Handle es sich – wovon die Vorinstanz ausgehe – um eine reine Meteorwasserleitung, müsse dies vorgängig in einem nach Art. 25a RPG koordinierten öffentlichen Verfahren festgestellt werden.