Die Beschwerdeführer bemängeln die Ausrichtung des Firstes der auf dem Grundstück Nr. 04__ geplanten Baute senkrecht zur Haldenstrasse. Im fraglichen Abschnitt weisen – mit Ausnahme des Gebäudes am westlichen Ende mit Walmdach – Firstdächer, teilweise mit Gauben, teilweise mit Kreuzgiebeln, teilweise mit komplexeren Dachformen, auf. Auch wenn die Firste im Wesentlichen im gleichen Abstand – ausgenommen ist ein T-Dach – parallel zur L.__strasse verlaufen, führen die im rechten Winkel dazu teilweise auf gleicher Höhe verlaufenden Firste der Gauben dazu, dass deren Dächer – was sich anlässlich des Augenscheins bestätigt hat – als Kreuzgiebel wahrgenommen werden (vgl. www.maps.google.com;