Aus den Fotografien und den Feststellungen anlässlich des Augenscheins ergibt sich, dass die L.__strasse an der Verzweigung mit der B.__strasse gegen Süden zunächst durch ein neues von einem anderen Sondernutzungsplan umfassten Gebäude mit Flachdach und deutlich grösserem Volumen als die nachfolgenden älteren Gebäude im fraglichen Abschnitt des Überbauungsplans geprägt wird. Dass möglicherweise im fraglichen Abschnitt in absehbarer Zeit keine weiteren Gebäude ersetzt werden, kann – angesichts der fehlenden Verpflichtung, die Substanz zu erhalten – nicht dazu führen, dass Neubauten sich hinsichtlich Höhe und Kubatur an die Vorgängerbauten halten müssen.