Diesbezüglich stehen die Neubauten im Einklang mit dem Überbauungsplan. Zumal der Überbauungsplan den Ersatz bestehender Bauten nicht ausschliesst, kann aus ihm auch nicht abgeleitet werden, Neubauten dürften in ihrer absoluten Höhe die Höhe der bestehenden Bauten nicht überschreiten. Mithin ist davon auszugehen, dass Gebäudehöhen wie sie sich aus der Realisation von drei Geschossen in üblicher zeitgemässer Raumhöhe ergeben, mit dem Überbauungsplan im Einklang stehen.