Im kantonalen Richtplan ist M.__ in der Liste der schützenswerten Ortsbilder von kantonaler Bedeutung als "verstädtertes Dorf" aufgeführt (vgl. Richtplan Kanton St. Gallen, S31). Im dazugehörigen Inventarblatt wird das Gebiet 19__ – das ausgedehnte Wohn- und Villenquartier am Hangfuss unter dem E.__ und O.__ – mit dem Ziel der Strukturerhaltung angeführt; Substanzerhaltung wird einzig für eine östlich in diesem Gebiet gelegene Baugruppe 7.1 angestrebt.