Nach der st. gallischen Praxis und Rechtsprechung kann eine zusammen mit der öffentlich-rechtlichen Einsprache im Baubewilligungsverfahren erhobene und behandelte privatrechtliche Einsprache entsprechend dem klaren und eindeutigen © Kanton St.Gallen 2024 Seite 9/28 Publikationsplattform St.Galler Gerichte