Dem Begehren wurde deshalb entsprochen, indem das Verwaltungsgericht die Beteiligten am 5. Juli 2019 zum Augenschein mit mündlicher Verhandlung vom 22. August 2019 eingeladen hat. Anlässlich des Augenscheins erhielten die Anwesenden – insbesondere auch der Beschwerdeführer und sein Rechtsvertreter – Gelegenheit, sich zur Angelegenheit mündlich zu äussern.