2.4. Wie darzulegen sein wird, ergibt sich der gewässerschutzrechtlich massgebende Sachverhalt aus den dem Verwaltungsgericht vorliegenden Akten, insbesondere aber aus dem zu dieser Frage abgegebenen und ergänzten Bericht des kantonalen Tiefbauamtes vom 19. September 2016/12. Januar 2018. Deshalb erübrigt sich die von © Kanton St.Gallen 2024 Seite 7/28 Publikationsplattform St.Galler Gerichte den Beschwerdeführern beantragte Einholung einer Expertise zur Entwässerung des Gebiets J.__ im Bereich gemäss Siegfried-Karte.