Zur Beurteilung der im vorliegenden Verfahren umstrittenen Fragen, ob sich die geplanten Neubauten auf den Grundstücken Nrn. 03__ und 04__ ausreichend ins Ortsbild einfügen, ob die vorgesehene Bereitstellung der Pflichtparkplätze den baurechtlichen Anforderungen entspricht und ob es sich bei dem über die Grundstücke verlaufenden eingedolten Wasserlauf um ein offenzulegendes öffentliches Gewässer handelt, sind die Bauakten zur Verbreiterung der L.__strasse und anderer © Kanton St.Gallen 2024 Seite 6/28 Publikationsplattform St.Galler Gerichte