17/14, Beilage 2). Zudem hat das Verwaltungsgericht dem Begehren der Beschwerdeführer entsprechend den Gestaltungsplan "V.__" beigezogen (act. 33-35). Die Beschwerdeführer beantragen darüber hinaus den Beizug weiterer Akten, nämlich der Detailpläne der heutigen Überbauung der Grundstücke Nrn. 03__ und 04__, der Pläne und Akten zur Entwässerung der Grundstücke an der L.__strasse 14__-07__ und B.__strasse 15, der Bauakten zur Verbreiterung der Haldenstrasse, der Akten zu hydrogeologische Bohrungen auf den Liegenschaften L.__strasse 16__, 17__, 18__ und 07__ sowie der Akten "Rekursverfahren 00-0001__" mit den Urteilen des Verwaltungsund des Bundesgerichts.