Die Verfahrensbeteiligten wurden am 9. Januar 2019 über die Aktenergänzungen in Kenntnis gesetzt. Das Verwaltungsgericht hat am 22. August 2019 im Beisein des Beschwerdeführers und seines Rechtsvertreters, des zuständigen Leiters des vorinstanzlichen Verfahrens, der Vizepräsidentin des Stadtrates und der Leiterin des Bausekretariats der Beschwerdebeteiligten sowie des Rechtsvertreters des Beschwerdegegners auf der L.__strasse bei den Grundstücken Nrn. 03__ und 04__, auf dem Grundstück Nr. 13__ (Einfahrt in die Tiefgarage auf dem Grundstück Nr. 12__) und aus der Wohnung der Beschwerdeführer eine mündliche Verhandlung mit Augenschein durchgeführt.