Die Beschwerdeführer nahmen am 22. Mai 2018 Stellung. Im Laufe der Bearbeitung der Beschwerde hat das Verwaltungsgericht einen Auszug aus dem Überbauungsplan "U.__" (act. 32) und den die nördlich an die Haldenstrasse angrenzenden Grundstücke Nrn. 09__-13__ umfassenden Gestaltungsplan "V.__" (act. 33-35) beigezogen. Am 6. Januar 2019 haben die Beschwerdeführer zusammen mit einer zusätzlichen Eingabe einen "Plan mit den Innenentwicklungsgebieten" der Beschwerdebeteiligten vom 23. Mai 2018 zu den Akten gereicht (act. 37). Die Verfahrensbeteiligten wurden am 9. Januar 2019 über die Aktenergänzungen in Kenntnis gesetzt.