C. Y.__ und X.__ (Beschwerdeführer) erhoben gegen den am 15. November 2017 versandten Entscheid des Baudepartements (Vorinstanz) durch ihren Rechtsvertreter mit Eingabe vom 29. November 2017 und Ergänzung vom 19. Februar 2018 Beschwerde beim Verwaltungsgericht. Sie beantragen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge seien der angefochtene Entscheid sowie die Baubewilligung vom 3. Juni 2016 und die Einspracheentscheide vom 23. Mai 2016 sowohl wegen Verletzung öffentlich-rechtlicher als auch privatrechtlicher Vorschriften aufzuheben.