B. Gegen die Abweisung ihrer Einsprache und die Erteilung der Baubewilligung erhoben X.__ und Y.__ – Eigentümer der obersten Wohnung im direkt gegenüber den Grundstücken Nrn. 03__ und 04__ liegenden Mehrfamilienhaus L.__strasse 07__ – Rekurs beim Baudepartement des Kantons St. Gallen. Dieses hiess den Rekurs am 13. November 2017 teilweise gut und ergänzte die Baubewilligung mit der Auflage, die für die Realisation des Bauvorhabens erforderlichen sieben Pflichtparkplätze in der Tiefgarage Vers.-Nr. 08__ – auf der Liegenschaft L.__strasse 07 – vor Baubeginn rechtlich sicherzustellen.