G.__ ersuchte am 11. Dezember 2015 um Bewilligung des Abbruchs der auf den Grundstücken bestehenden Wohnhäuser Vers.-Nrn. 02__ und 01__ und des Neubaus eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Nr. 03__ (L.__strasse 05__) und eines Dreifamilienhauses auf dem Grundstück Nr. 04__ (L.__strasse 06__) mit je zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss sowie eines Besucherparkplatzes. Die Baukommission der Politischen Gemeinde M.__ wies die verschiedenen gegen das Bauvorhaben erhobenen öffentlich- und privatrechtlichen Einsprachen am 23. Mai 2016 ab und bewilligte am 3. Juni 2016 den Abbruch und die Neubauten.