Wie sich dem Plan Nachtrag Legende Zonenplan, Anpassung Zonenbezeichnung W2a und W2b, vom 15. Juli 2014 und dem Planungsbericht vom 3. August 2015 (B 2018/152 act. 19/12/93 und 94, S. 7) entnehmen lässt, sollen die Zonenbezeichnungen – in Nachachtung des Urteils des Bundesgerichts BGer 1C_492/2011 vom 23. Februar 2012 (vgl. insbesondere E. 3 und 4.2 f.) – rechtsgenüglich nachgetragen werden. In der Legende zum Zonenplan soll die Wohnzone (WE) neu als Wohnzone 2a (W2a) und die Wohnzone 2 (W2) neu als Wohnzone 2b (W2b) bezeichnet werden. Weitergehende Festlegungen sind darin nicht vorgesehen.