© Kanton St.Gallen 2024 Seite 11/17 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Die Argumentation der Vorinstanz 1, wonach der Rekurs verspätet sei, weil er es versäumt habe, gegen Dispositiv-Ziffer 2 des Entscheids der Regierung vom 1. September 2015 Beschwerde zu erheben, verstosse gegen das Verbot des überspitzten Formalismus und damit gegen Treu und Glauben. 6.1. Zu prüfen ist im vorliegenden Verfahren, ob die Vorinstanz 1 den Nichteintretensentscheid der Beschwerdegegnerin vom 19. Januar 2016 (Beilage zu B 2018/152 Beilage zu act. 19/1) zu Recht geschützt hat.