Interesse zur separaten Anfechtung der Genehmigungsverfügung vom 9. November 2017 (B 2017/160 act. 15.1) ab, da dieser den Nachtrag Legende Zonenplan bereits im Individualrechtsschutzverfahren mit Rekurs vom 4. Februar 2016 und Beschwerde vom 24. Juli 2017 angefochten hatte. Im Verfahren B 2017/160 hatte er mit Beschwerdeergänzung vom 29. Oktober 2018 (act. 34) beantragt, es sei die Genehmigungsverfügung vom 9. November 2017 (act. 15.1) aufzuheben. Vor diesem Hintergrund trat die Vorinstanz 2 auf den separaten Rekurs des Beschwerdeführers vom 27. November 2017 (act. 12/16/2) zu Recht mangels Legitimation nicht ein.