Am 22. Dezember 2017 retournierte das Gericht die Sache im Rahmen eines Meinungsaustausches über die Zuständigkeitsfrage an das Volkswirtschaftsdepartement (B 2018/152 act. 16/5-7). Mit Zwischenverfügung vom 8. März 2018 sistierte der Abteilungspräsident das Beschwerdeverfahren B 2017/160 auf Antrag des Beschwerdeführers vom 22. Januar 2018 bis zum Abschluss des Rekursverfahrens vor der Regierung (B 2017/160 act. 21 und 27). Mit Beschluss vom 5. Juni 2018 trat die Regierung auf den Rekurs vom 27. November 2017 nicht ein © Kanton St.Gallen 2024 Seite 4/17 Publikationsplattform St.Galler Gerichte