D. Dagegen rekurrierte der Beschwerdeführer am 27. November 2017 an die Regierung (B 2018/152 act. 16/2). Mit Schreiben vom 21. Dezember 2017 überwies der Leiter Rechtsdienst des Volkswirtschaftsdepartements den Rekurs auf Antrag des Beschwerdeführers vom 14. Dezember 2017 an das Verwaltungsgericht. Am 22. Dezember 2017 retournierte das Gericht die Sache im Rahmen eines Meinungsaustausches über die Zuständigkeitsfrage an das Volkswirtschaftsdepartement (B 2018/152 act.