Entscheid Verwaltungsgericht, 26.09.2019 Planungsrecht, Nichteintreten, Art. 45 Abs. 1 VRP, Art. 29bis BauG. Bestätigung des Nichteintretens der Regierung (Rekurs gegen Genehmigungsverfügung, E. 5) resp. der Abweisung des Rekurses gegen den erstinstanzlichen Nichteintretensentscheid im Individualrechtschutzverfahren durch das Baudepartement (Anträge beziehen sich nicht auf den Verfahrensgegenstand), obgleich die Vorinstanz das Rechtsschutzinteresse des Beschwerdeführers hinsichtlich der Feststellung der Nichtigkeit der Wohnzone in dessen Quartier ungeprüft liess (E. 6), (Verwaltungsgericht, B 2017/160, B 2018/152). Entscheid vom 26. September 2019 Besetzung