1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Verfügung der Vorinstanz vom 7. Juli 2016 wird bezüglich der Höhe des zuzusprechenden Betrags aufgehoben und die Vorinstanz wird angewiesen, dem Beschwerdeführer einen Betrag von CHF 25'849.75 (inkl. Barauslagen und Mehrwertsteuer) an die im Zusammenhang mit der Administrativuntersuchung bei ihm angefallenen Anwaltskosten zu bezahlen. 2. Die amtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens von CHF 1'500 werden der Vorinstanz auferlegt. Der vom Beschwerdeführer geleistete Kostenvorschuss von CHF 1'500 wird diesem zurückerstattet.