Dazu nahm der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 20. April 2020 Stellung (act. 31). Die Vorinstanz äusserte sich dazu am 7. Juli 2020 (act. 41). Am 22. Oktober 2020 fand zusammen mit den Klageverfahren K 2015/3 und K 2017/3 eine mündliche öffentliche Verhandlung statt (act. 50, 51). Auf die weiteren Ausführungen der Verfahrensbeteiligten und die Akten wird, soweit wesentlich, in den Erwägungen eingegangen. Darüber zieht das Verwaltungsgericht in Erwägung: 1. (…)