Am 7. Juli 2016 verfügte das Bildungsdepartement die ausseramtliche Entschädigung von K.__ für das Verfahren der Administrativuntersuchung gegen ihn und R.__ mit CHF 3'000 und Barauslagen von CHF 120 (pauschal 4 Prozent), zuzüglich Mehrwertsteuer (act 2).