– Hat der Rektor bei der Ausübung seines gesetzlichen Auftrags (vgl. Art. 22 des Mittelschulgesetzes [sGS 215.1, abgekürzt: MSG]) die Methodenfreiheit von K.__ (vgl. Art. 56 Abs. 2 MSG) gewahrt? Wenn nein, inwiefern wurde diese verletzt? b) Administrativuntersuchung gegen K.__ – Hat K.__ Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis oder andere in diesem Zusammenhang für ihn verbindliche Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Weisungen, Reglemente usw.) verletzt?